Gruppenbelästigung
Gruppenbelästigung bezeichnet sexuelle Übergriffe, bei denen mehrere Personen gemeinsam einen Menschen bedrängen, einkreisen oder anfassen. Sie ist kein Spiel und keine Spielart, sondern Gewalt und in Deutschland strafbar.
Gruppenbelästigung meint sexuelle Belästigung, die nicht von einer einzelnen Person ausgeht, sondern von mehreren Menschen gemeinsam. Typisch ist, dass eine Gruppe jemanden umringt, den Weg versperrt, anfasst, begrapscht oder mit sexuellen Kommentaren unter Druck setzt. Die Betroffenen sind dabei zahlenmäßig unterlegen und können sich kaum wehren. Der Begriff gehört deshalb nicht in die Welt der Vorlieben oder Fantasien. Er beschreibt eine Form sexualisierter Gewalt, die das Gegenteil von Konsens und Einvernehmlichkeit ist. In diesem Eintrag ordnen wir ein, was dahintersteckt, was rechtlich gilt und was du tun kannst, wenn du so etwas erlebst oder beobachtest.
Bedeutung und Hintergrund
Einzelne Übergriffe im öffentlichen Raum kennt man unter Begriffen wie Catcalling, Eve Teasing (so nennt man das in Indien) oder Chikan (in Japan für Grapscher in vollen Zügen). Bei der Gruppenbelästigung kommt die Dynamik einer Gruppe dazu. Die Täter stacheln sich gegenseitig an, verstecken sich in der Masse und fühlen sich weniger verantwortlich. Für die Betroffenen ist es deshalb besonders bedrohlich: Sie wissen oft nicht, wer sie gerade anfasst, und finden keinen Ausweg aus dem Kreis.
In Deutschland kam das Thema vor allem nach der Silvesternacht 2015/16 in Köln in die breite öffentliche Debatte. Damals wurden zahlreiche Frauen in Menschenmengen eingekreist und sexuell bedrängt. Danach wurde das Sexualstrafrecht 2016 grundlegend reformiert, Stichwort „Nein heißt Nein“. Wichtig dabei: Gruppenbelästigung ist kein Problem einer bestimmten Herkunft oder Kultur. Sie passiert auf Festivals, im Fußballstadion, beim Junggesellenabschied, auf Partys und im Netz. Auch dort, wo Gruppen gezielt Nachrichten, Bilder oder Kommentare auf eine Person loslassen.
Was rechtlich gilt
Seit der Reform gibt es zwei zentrale Vorschriften. § 184i StGB stellt sexuelle Belästigung unter Strafe, also körperliche Berührungen in sexuell bestimmter Weise gegen den Willen einer Person. Begehen mehrere Personen die Tat gemeinsam, gilt das in der Regel als besonders schwerer Fall mit deutlich höherer Strafe. Dazu kommt § 184j StGB, „Straftaten aus Gruppen“. Danach kann sich schon strafbar machen, wer sich an einer Gruppe beteiligt, die eine Person bedrängt, wenn dabei aus der Gruppe heraus eine sexuelle Belästigung oder ein sexueller Übergriff begangen wird. Die Ausrede „Ich hab doch nur danebengestanden“ zieht also nicht unbedingt.
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, das sei doch „nur Spaß“ oder „ein bisschen Anfassen“. Doch selbst wenn niemand verletzt wurde: Wer gegen den erkennbaren Willen eines Menschen handelt, überschreitet eine Grenze. Und auch das Argument, die Person habe sich ja „aufreizend“ angezogen, ändert nichts. Kleidung ist keine Einladung.
Abgrenzung, Hilfe und Zivilcourage
In der Erotikwelt gibt es Praktiken mit mehreren Beteiligten, etwa einen Gangbang (GB), einen Foursome oder Rollenspiele im Rahmen von BDSM. Der entscheidende Unterschied: Dort haben alle vorher freiwillig zugestimmt, Grenzen abgesprochen und ein Safeword vereinbart. Jede Person kann jederzeit aussteigen, und nach dem Spiel gibt es oft Aftercare. Bei Gruppenbelästigung fehlt all das. Hier wird niemand gefragt, und niemand kann einfach „Stopp“ sagen.
Wenn du betroffen bist oder etwas beobachtest, helfen diese Schritte:
- Laut werden und andere direkt ansprechen („Sie in der roten Jacke, bitte helfen Sie mir!“). Konkrete Ansprache durchbricht die Lähmung von Umstehenden.
- Im Notfall sofort die Polizei unter 110 rufen, auf Veranstaltungen auch Security oder Awareness-Teams.
- Als Zeug:in nicht selbst in Gefahr bringen, sondern Hilfe holen, die betroffene Person ansprechen und bei ihr bleiben.
- Danach Gedächtnisprotokoll schreiben, Zeug:innen notieren und Anzeige erstatten. Das geht auch später noch.
- Unterstützung holen, etwa beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016, das rund um die Uhr, kostenlos und anonym erreichbar ist und auch Angehörige berät.
Du bist nicht schuld, wenn dir so etwas passiert. Scham, Starre oder Erinnerungslücken sind normale Reaktionen auf Überforderung. Sprich mit Menschen, denen du vertraust, und nimm dir professionelle Hilfe, wenn du merkst, dass dich das Erlebte nicht loslässt.