Kultur

Bestialität

Bestialität bezeichnet sexuelle Handlungen zwischen Mensch und Tier — in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten und ethisch abzulehnen, weil ein Tier niemals einwilligen kann.

Bestitalität ist eine seltene, orthografisch fehlerhafte Schreibweise von „Bestialität” und bezeichnet im sexuellen Sinn sexuelle Handlungen zwischen einem Menschen und einem Tier. Fachsprachlich spricht man heute von Zoophilie (der sexuellen Neigung) beziehungsweise von zoophilen Handlungen. Anders als nahezu alle anderen Begriffe in diesem Lexikon beschreibt „Bestialität” keine einvernehmliche Spielart der Erotik, sondern einen Bereich, der in Deutschland gesetzlich verboten und ethisch klar abzulehnen ist — weil ein Tier niemals zustimmen kann. Wir ordnen den Begriff hier sachlich ein, ohne ihn zu beschönigen.

Begriff, Herkunft und Abgrenzung

Das Wort leitet sich vom lateinischen „bestia” (wildes Tier) ab. Im Deutschen hat „Bestialität” zwei Bedeutungen: umgangssprachlich steht es für rohe Grausamkeit oder Brutalität, im sexualwissenschaftlichen Sinn historisch für den Geschlechtskontakt mit Tieren. Häufig wird der Begriff mit „Sodomie” gleichgesetzt — das ist ungenau. „Sodomie” war lange ein juristischer Sammelbegriff für sehr unterschiedliche, als „widernatürlich” gebrandmarkte Handlungen; im historischen deutschen Strafrecht fiel der Sexualkontakt mit Tieren unter den früheren § 175b StGB, verwandt mit dem berüchtigten §175 StGB. Heute ist „Zoophilie” der präzise, wertneutrale Fachbegriff für die Neigung, „Bestialität” der ältere Ausdruck für die Handlung selbst. Mit einem Fetisch im klassischen Sinn hat das wenig zu tun — die Sexualwissenschaft führt Zoophilie als Paraphilie.

Rechtslage und Tierschutz

In Deutschland ist die Lage eindeutig: Seit der Novelle des Tierschutzgesetzes 2013 untersagt § 3 TierSchG ausdrücklich, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder es dafür Dritten zu überlassen oder abzurichten. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Werden dem Tier erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, greift zusätzlich der Straftatbestand der Tierquälerei (§ 17 TierSchG) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das Herstellen, Verbreiten oder der Besitz entsprechender Pornografie ist nach § 184a StGB strafbar. Auch in Österreich und der Schweiz bestehen vergleichbare Verbote.

Warum hier kein Konsens möglich ist

Der entscheidende Punkt ist nicht Prüderie, sondern Konsens. Jede ethisch vertretbare Sexualität — so ungewöhnlich sie auch sein mag — beruht auf der informierten, freiwilligen Zustimmung aller Beteiligten. Genau das kann ein Tier nicht geben:

  • Ein Tier kann nicht verstehen, worum es geht, und weder zustimmen noch widersprechen.
  • Es gibt kein Safeword und keine Möglichkeit, eine Handlung verständlich abzubrechen.
  • Das Machtgefälle ist absolut; das Tier ist vollständig abhängig.
  • Verletzungen, Stress und Krankheitsübertragungen (Zoonosen) sind reale Gefahren.
  • Kein nachträgliches Aftercare kann eine fehlende Einwilligung ausgleichen.

Darin liegt der fundamentale Unterschied zu einvernehmlichen, auch „harten” Spielarten wie BDSM, die gerade auf klarer Absprache, verhandelten Grenzen und jederzeitigem Abbruch beruhen. Wenn dich Fantasien in diese Richtung belasten oder du das Gefühl hast, die Kontrolle zu verlieren, ist das ein guter Anlass, mit einer sexualtherapeutischen oder ärztlichen Fachstelle zu sprechen — vertraulich und ohne Verurteilung. Dieses Lexikon klärt über den Begriff auf; es ist weder Anleitung noch Werbung.

Verwandte Begriffe
Ist Bestialität in Deutschland strafbar?
Ja. § 3 TierSchG verbietet sexuelle Handlungen mit Tieren als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 25.000 Euro). Kommt Tierquälerei hinzu, drohen nach § 17 TierSchG bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe; entsprechende Pornografie ist nach § 184a StGB strafbar.
Was ist der Unterschied zwischen Bestialität, Zoophilie und Sodomie?
„Bestialität" meint die Handlung selbst, „Zoophilie" die sexuelle Neigung als Paraphilie. „Sodomie" ist ein veralteter juristischer Sammelbegriff, der historisch sehr unterschiedliche Akte umfasste und deshalb missverständlich ist.
Warum gilt das grundsätzlich als nicht einvernehmlich?
Weil ein Tier nicht informiert zustimmen, nicht widersprechen und keine Handlung verständlich abbrechen kann. Ohne diese Zustimmung fehlt das Fundament jeder ethischen Sexualität — der Konsens.