Kultur

§175 StGB

§175 StGB war der Paragraph, der von 1871 bis 1994 einvernehmlichen Sex zwischen Männern in Deutschland unter Strafe stellte und Zehntausende verurteilte — ein dunkles Kapitel queerer Rechtsgeschichte.

§175 StGB war über ein Jahrhundert lang der Paragraph im deutschen Strafgesetzbuch, der einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte — eine der folgenreichsten Normen für queeres Leben in Deutschland. Eingeführt 1871 mit der Gründung des Deutschen Reichs, blieb er in wechselnder Härte bis 1994 in Kraft. Auf seiner Grundlage wurden über die Jahrzehnte Zehntausende Männer verurteilt, eingesperrt und gesellschaftlich ausgelöscht. Für ein sexpositives Magazin ist §175 kein juristisches Randthema, sondern ein Mahnmal dafür, was passiert, wenn ein Staat Begehren kriminalisiert.

Woher der Paragraph kam

Schon der ursprüngliche §175 von 1871 stellte die sogenannte „widernatürliche Unzucht” zwischen Männern unter Strafe — bestraft wurde also nicht eine Tat gegen ein Opfer, sondern Liebe und Lust an sich, ganz unabhängig von Konsens. Lesbische Sexualität blieb übrigens unerwähnt, was sie nicht etwa schützte, sondern schlicht unsichtbar machte.

1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen drastisch. Plötzlich genügte jede „unzüchtige” Geste, ein Kuss, eine Berührung, manchmal sogar ein Blick. Die Zahl der Verurteilungen explodierte; rund 50.000 Männer wurden allein in der NS-Zeit verurteilt. Tausende kamen in Konzentrationslager, gekennzeichnet mit dem „Rosa Winkel” — einem Symbol, das die queere Bewegung später trotzig zu ihrem eigenen machte.

Vom Kaiserreich bis zur Abschaffung

Das eigentlich Erschütternde: Nach 1945 verschwand der Paragraph nicht. Die Bundesrepublik übernahm die verschärfte NS-Fassung nahezu unverändert und verurteilte bis 1969 weitere rund 50.000 Männer. Erst die Reform von 1969 entkriminalisierte Sex zwischen erwachsenen Männern, 1973 sank das Schutzalter, und erst 1994 — im Zuge der Wiedervereinigung — wurde §175 ersatzlos gestrichen. Die DDR war hier früher dran und hatte die generelle Strafbarkeit faktisch schon 1968 beendet.

2017 hob der Bundestag schließlich die alten Urteile auf und sprach den Verurteilten eine Entschädigung zu — eine späte, aber wichtige Anerkennung von Unrecht, das über Generationen Leben zerstört hat.

Was uns §175 heute sagt

Der Paragraph ist die Blaupause dafür, wie Gesellschaften alles außerhalb der heteronormativen Vanilla-Norm zur „Abweichung” erklären — vom gleichgeschlechtlichen Begehren über jeden Fetisch bis hin zu BDSM. Daraus lassen sich ein paar bleibende Lehren ziehen:

  • Strafrecht hat im Schlafzimmer einvernehmlicher Erwachsener nichts verloren — der einzige Maßstab ist Konsens.
  • Sichtbarkeit schützt: Was unsichtbar gemacht wird (wie lesbisches Leben), wird nicht respektiert, sondern verdrängt.
  • Unrecht endet nicht automatisch mit einem Regimewechsel — die BRD trug die NS-Fassung jahrzehntelang weiter.
  • Symbole der Scham lassen sich zurückerobern; der Rosa Winkel steht heute für Stolz.
  • Rechte, die selbstverständlich wirken, sind erkämpft — und damit nie ganz sicher.

Wer §175 kennt, versteht besser, warum die queere Community so wachsam auf jeden Rückschritt reagiert. Freie, einvernehmliche Sexualität ist kein Naturzustand, sondern ein historischer Sieg — einer, der verteidigt werden will.

Verwandte Begriffe
Wann wurde §175 StGB endgültig abgeschafft?
Ersatzlos gestrichen wurde der Paragraph 1994 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung. Einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Männern war allerdings schon seit der Reform von 1969 nicht mehr strafbar.
Galt §175 auch für lesbische Frauen?
Nein, der Paragraph erfasste ausdrücklich nur Männer. Für Frauen bedeutete das keinen Schutz, sondern eine Unsichtbarmachung lesbischen Lebens.
Wurden die alten Verurteilungen jemals aufgehoben?
Ja. 2017 hob der Bundestag die Urteile nach §175 auf und sprach den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zu.